W2-Professur (m/w/d)
Lehrgebiet: "Theorien und Handlungslehre der Sozialen Arbeit unter
besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendhilfe" (optional zunächst als Nachwuchs-Professur (W1) möglich, wenn die wiss. Qualifikation oder die mindestens fünfjährige berufliche Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums noch nicht erreicht ist)
Fakultät: Soziale Arbeit
Beginn: Sommersemester 2024 oder später
Für unser Team suchen wir eine wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit, die ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen mit Engagement und Freude an unsere Studierenden weitergibt, Forschung voranbringt und Praxistransfer ermöglicht.
Sie bringen einen Studienabschluss in Sozialer Arbeit und/oder in Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik sowie eine einschlägige Beteiligung am wissenschaftlichen Fachdiskurs mit. Sie verfügen über eine mehrjährige Berufspraxis in einem Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Wir wünschen uns ferner Erfahrungen in der Netzwerkarbeit/Sozialraumorientierung sowie Kenntnisse im Bereich der Digitalisierung.
Wir freuen uns über eine eigene Forschungsperspektive und lebendige Entwicklungsideen für eine zeitgemäße, auch disziplinübergreifende Lehre. Gender- und Diversity-Kompetenz sind für Sie ebenso selbstverständlich wie die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung von Studiengängen auf Bachelor- und Masterniveau, das Angebot englischsprachiger Lehre und die Übernahme von Aufgaben in der hochschulischen Selbstverwaltung.
An der Hochschule Coburg können Sie:
- Lehre, Forschung und Transfer innovativ verknüpfen
- mit Kolleg:innen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen an
zukunftsrelevanten Themen arbeiten
- junge Menschen auf die Berufswelt von morgen vorbereiten
Wir fördern Chancengerechtigkeit durch die Mitgliedschaft im Netzwerk Familie in der Hochschule e.V. und sind vom Stifterverband mit dem Genius-Loci-Preis für exzellente Lehre sowie dem Zertifikat „Vielfalt gestalten“ ausgezeichnet.
Die Stadt Coburg als Kultur- und Familienstadt und die Genussregion Oberfranken bieten die besten Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium bevorzugt in Sozialer Arbeit und/oder in Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik
- Pädagogische Eignung; der Nachweis hierzu ist u.a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen.
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird.
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Bei einer Nachwuchsprofessur, einem auf höchstens 6 Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnis, handelt es sich um eine Personalkategorie an HAWs/THs, die durch das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) zum 01.01.2023 neu etabliert wird. Die Beschäftigung erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Zeit bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen oder in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich gelten die o. g. Einstellungsvoraussetzungen für eine W2-Professur auch für eine Nachwuchsprofessur (W1). Dabei kann eine der Einstellungsvoraussetzungen gemäß Punkt 3 oder 4 auch noch während der Laufzeit der Nachwuchsprofessur erworben werden.
Bei fehlender Berufspraxis kann diese bei einem Partnerunternehmen bzw. bei einer Partnereinrichtung während der Nachwuchsprofessur erworben werden.
Bei positiver Evaluation der Nachwuchsprofessur ist die Übernahme in eine unbefristete Regelprofessur (W2) beabsichtigt.
Es ist vorgesehen, Sie bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit bzw. ein Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer bei einer W2-Professur das 52., bei einer Nachwuchsprofessur (W1) das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) bis 02.10.2023 über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage. Schriftlich oder per E-Mail eingehende Bewerbungen können im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.
Die Hochschule Coburg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Die Hochschule Coburg ist Mitglied im regionalen Dual Career Netzwerk Nordbayern, das Partner:innen von neu berufenen Professor:innen bei der Jobsuche unterstützen kann.
Ansprechpartner
Auskünfte zur Ausschreibung können über die Vorsitzende der Berufungskommission, Frau Prof. Dr. Claudia Lohrenscheit, E-Mail:
claudia.lohrenscheit@hs-coburg.de eingeholt werden.
Bewerbungsfrist
02.10.2023
Weitere Stellenangebote
www.hs-coburg.de/stellenangebote