Sie verfügen über eine Berufszulassung als Hebamme und mehrjährige Berufserfahrung im klinischen und/oder außerklinischen Bereich? Es reizt Sie, Ihre Erfahrungen nun in der Lehre an Studierende weiterzugeben und sich in die Weiterentwicklung des Studiengangs „Hebammenwissenschaft (B.Sc.)“ einzubringen? Dann möchten wir Sie gerne für uns gewinnen.
An unserem Standort in Bamberg, seit 30 Jahren UNESCO-Weltkulturerbe, haben Sie die Chance, mit innovati-ven Lehr- und Lernkonzepten, auch im Bereich des E-Learnings und im Skills Lab Hebammenstudierende auf ihrem Weg zu begleiten und zu fördern.
Das 2021 neu eröffnete Skills Lab bietet die Möglichkeit, unter modernsten Bedingungen nach aktuellem Stand anwendungsorientierte Lehre und Forschung zu betreiben. So können Sie eigene Aktivitäten in bestehende For-schungsschwerpunkte einbringen oder diese neu entwickeln. Die Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwal-tung der Hochschule, sowie die Bereitschaft einzelne Lehrveranstaltungen am Studienort Coburg zu halten, wer-den erwartet.
Die Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben (m/w/d) für den Studiengang „Hebammenwissenschaft“ kann als Vollzeitstelle oder als Teilzeitstelle besetzt werden. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 11 des TV-L. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt die Lehrverpflichtung 23 SWS. Eine spätere Verbeamtung wird angestrebt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Die Hochschule Coburg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang) über das Bewerbungsformular bis zum 15.01.2025. Schriftlich oder per E-Mail eingehende Bewerbungen können im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.